Kinder- und Jugendschutzkonzept

Präambel & Leitbild

Der FC Südstern 06 Karlsruhe e. V. trägt als Sportverein im Bereich Fußball und Tennis mit einer großen Kinder- und Jugendabteilung besondere Verantwortung für das Wohl seiner Mitglieder. Wir verstehen Fußball und Tennis nicht nur als sportliche Betätigung, sondern auch als Lebensraum für Kinder und Jugendliche, in dem sie Vertrauen, Fairness, Respekt und Gemeinschaft erfahren. In diesem Kinder- und Jugendschutzkonzept wird zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht anders kenntlich gemacht, auf alle Geschlechter.

Wir verpflichten uns daher,

  • Kinder und Jugendliche konsequent vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung zu schützen,

  • eine Kultur des Hinsehens zu fördern, in der Grenzverletzungen gezielt erkannt, benannt und verhindert werden,

  • allen Vereinsmitgliedern klare Regeln für das Miteinander von Nähe und Distanz zu geben,

  • ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche frei entfalten und entwickeln können.

Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für alle Ehrenamtlichen, Trainern, Betreuern, Funktionsträgern und Vorstandsmitgliedern unseres Vereins.

Strukturen und Verantwortlichkeiten

  • Vereinsverantwortlicher für Kinder- und Jugendschutz

    • Yannick Zöller – Tel.: 0157 - 85746473 / E-Mail: jugendschutz@fc-suedstern.de
      Verantwortlich für die strategische Umsetzung, Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand, regelmäßige Überprüfung des Konzepts.

  • Kinderschutz-Ansprechpersonen (Anlaufstellen)

    • Sandra Sterklow – Tel.: 0179 - 7335454

    • Devin Sterklow – Tel.: 0176 - 63803755

Die Aufgabe der Ansprechpersonen besteht darin, als erste Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainern zu dienen. Dabei werden Sorgen, Hinweise und Verdachtsfälle entgegengenommen und bei Bedarf in Kooperation mit dem Vereinsverantwortlichen an externe Stellen wie den Landesverband, das Jugendamt oder die Polizei weitergeleitet.

Die Ansprechpersonen sind unabhängig vom Vorstand und Vereinsverantwortlichen und ihre Kontaktdaten sind öffentlich für alle Vereinsmitgliedern bekannt.

Prävention

Führungszeugnisse

Alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen (Trainern, Betreuern) müssen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) vorlegen.

  • Personen mit einschlägigen Einträgen dürfen nicht eingesetzt werden.

  • Das Einholen der Führungszeugnisse ist durch die aktuelle Jugendleitung in die Wege zu leiten. Die Dokumentation des Vorlegens des Führungszeugnisses obliegt dem Vorstand.

Verhaltenskodex

Alle Verantwortlichen verpflichten sich schriftlich auf dem Verhaltenskodex des Vereins (basierend auf DFB-Vorgaben):

  • Achtung der Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit

  • Respektierung individueller Grenzen

  • vertraulicher Umgang mit Daten, Fotos und Videos

  • aktives Einschreiten bei Grenzverletzungen

  • Förderung von Fair Play, Respekt und Vielfalt

Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer

Auf Basis des Kodex gelten verbindliche konkrete Regeln:

  • keine gemeinsamen Dusch- oder Übernachtungssituationen

  • kein Anfertigen oder Verbreiten von Fotos/Videos in sensiblen Situationen

  • keine privaten Einladungen ohne zweite erwachsene Aufsichtsperson

  • keine individuellen Geschenke oder Bevorzugungen

  • Einzeltrainings nur in Anwesenheit einer weiteren Aufsichtsperson

  • Transparenz im Handeln: Abweichungen nur nach vorheriger Absprache.

Alle Regeln werden durch die Trainer und Betreuer unterschrieben und durch den Verantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz im Verein verwaltet. Der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln sind für neue Trainer und Betreuer verpflichtend.

Schulungen & Sensibilisierung

  • Kurze vereinsinterne Pflichtschulungen zu Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt für alle Trainer und Betreuer im Rahmen jeder Trainersitzung (mindestens 1mal pro Jahr)

Prävention bei Fahrten, Freizeiten & Camps

  • vier-Augen-Prinzip bei Aufsicht und Betreuung

  • getrennte Schlafräume für Kinder und Betreuer

  • keine Mitnahme von Kindern in private Wohnbereiche

  • klare Regeln zu Alkohol, Nikotin, Social Media

  • Eltern erhalten vorab Informationen und müssen schriftlich zustimmen

Intervention im Verdachtsfall

Grundsatz: Kinderschutz geht vor Täterschutz.

Handlungsleitfaden

  • Ansprechperson informieren: Kein eigenmächtiges Handeln

  • Dokumentation aller Gespräche, Hinweise und Maßnahmen

  • Kontaktaufnahme mit Landesverband, Jugendamt oder Polizei

  • Sicherungsmaßnahmen im Verein (z. B. Suspendierung der beschuldigten Person)

  • Öffentlichkeitsarbeit nur nach Absprache mit dem Vorstand und dem Verband

Schutz des Opfers

  • Vorrang hat immer das Wohl des betroffenen Kindes

  • keine Konfrontation mit der beschuldigten Person durch Vereinsmitglieder

  • psychosoziale Unterstützung durch externe Fachstellen empfehlen

Kommunikation & Transparenz

Evaluation & Weiterentwicklung

  • Überprüfung des Konzepts alle zwei Jahre durch den Vereinsverantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz

  • jährlicher Bericht des Kinderschutzbeauftragten an den Vorstand

  • Anpassungen an aktuelle gesetzliche Vorgaben, Verbandsrichtlinien und Vereinsrealitäten

Bei Rückfragen oder Anregungen kontaktieren Sie gerne den Vereinsverantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz (Kontaktdaten auf der Homepage).